Information zum Widerruf

Kostenfreie Interessensbekundung

Das Absenden einer Anfrage bei PLANSTROM ist kostenfrei und unverbindlich. Es ist weder eine Bestellung noch die Annahme eines entgeltlichen Vertrags mit PLANSTROM und begründet keinen Auftrag für Elektroarbeiten. Deshalb entsteht durch die kostenfreie Interessensbekundung kein entgeltlicher Fernabsatzvertrag, für den an dieser Stelle eine Widerrufsbelehrung erteilt werden müsste.

Kein Vertrag über Elektroarbeiten

PLANSTROM ist kein Elektrofachbetrieb und übernimmt weder Beratung, technische Planung, Angebotserstellung, Ausführung, Abnahme, Rechnungstellung noch Gewährleistung für Elektroarbeiten. Ein etwaiger Vertrag über Elektroarbeiten kommt ausschließlich direkt zwischen Ihnen und einem von Ihnen beauftragten unabhängigen Fachbetrieb zustande. Die hierfür maßgeblichen Verbraucherinformationen stellt der jeweilige Fachbetrieb bereit.

Spätere kostenpflichtige Einzelangebote

Sollte PLANSTROM künftig im Einzelfall eine kostenpflichtige Sondervermittlung anbieten, erhalten Verbraucher vor einer verbindlichen Annahme ein individuelles schriftliches Angebot. Dieses benennt mindestens Leistung, Vertragspartner, Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und Leistungszeitraum.

Soweit für dieses individuelle Angebot ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhalten Verbraucher die dafür erforderliche Widerrufsbelehrung einschließlich Frist, Verfahren und Muster-Widerrufsformular zusammen mit dem Angebot. Soweit ein Beginn der Leistung vor Ablauf einer Widerrufsfrist gewünscht wird, werden erforderliche Erklärungen hierzu erst in diesem individuellen Vertragsprozess eingeholt.

Fragen zu Ihren Angaben

Wenn Sie eine übermittelte Interessensbekundung berichtigen oder löschen lassen möchten, können Sie sich an die im Impressum genannten Kontaktdaten wenden. Ihre Datenschutzrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung.